Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium jeder Schule.
Stimmberechtigte Mitglieder der Konferenz sind neben der/dem Schulleiter_in, jeweils vier Vertreter_innen der Gesamtkonferenz und vier Vertreter_innen der Gesamtelternvertretung. Die Schulkonferenz kann einen externen Berater mit Stimmrecht wählen. Beratende Funktion haben Schüler_innen ab der 5. Jahrgangsstufe.
Alle Mitglieder der Schulkonferenz können beratend an den Sitzungen der anderen Gremien teilnehmen.
Die Konferenz entscheidet z.B. über das Schulprogramm, über Grundsätze zur Verteilung und Verwendung von Personal- und Sachmitteln u.v.a.m..
Die Mitglieder der Konferenz werden, mit Ausnahme der Schulleitung, von den entsprechenden Gremien für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt.
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