Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die
Schulkonferenz ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen
Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren
Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).
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